Hinweise zur Gratiszahnspange

Ich bin Wahlkieferorthopädin. Daher erhalten Kinder, die unter die Gratiszahnspange (IOTN Grad 4 oder 5) fallen, 80% des derzeit gültigen Kassentarifes rückerstattet.

Die Erstuntersuchung ist kostenlos. Vor dem Beginn einer Behandlung erhalten Sie von mir einen genauen Heilkostenplan.

Unser Honorar wird nach dem jeweiligen Behandlungsaufwand kalkuliert und unterliegt dem österreichweit geltenden Pauschalsystem. Im Betrag inbegriffen sind die gesamten Untersuchungsunterlagen und alle therapeutischen Maßnahmen, sowie alle nötigen Retentionsgeräte.

Für die sogenannte „interzeptive Behandlung“ (vor dem 10. Lebensjahr und bei IOTN 4 oder 5) nach § 153a ASVG werden je nach Aufwand zwischen 850,- und 1.320,- € berechnet.

Für Kinder und Jugendliche mit IOTN 4 oder 5 nach § 153a ASVG liegen die Gesamtkosten bei festsitzenden Apparaturen zwischen 5.120,- und 5.940,- €. Hier werden üblicherweise Jahreshonorarnoten erstellt oder auch Ratenzahlungen akzeptiert.

Die Höhe der Refundierung seitens der Krankenversicherung ist variabel. Genauere Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

« zurück